Hersteller von Mikrocomputerbaugruppen für industrielle Anwendungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  1. Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge mit unseren Kunden. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen sind unwirksam, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Sollte ein Tei dieser AGBs unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
  2. Sofern keine anderslautenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, sind unsere Angebote stets unverbindlich und freibleibend. Die Verträge kommen erst mit der Ausführung der Lieferung oder der ersten Teillieferung zustande, da in der Regel eine schriftliche Auftragsbestätigung nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erfolgt.
  3. Die in Angeboten, Katalogen und Anzeigen genannten Preise sind Nettopreise, sofern sie nicht eindeutig mit " Preise incl. MwSt." gekennzeichnet sind. Preisänderungen während der Laufzeit unserer Kataloge behalten wir uns vor.
  4. Die Lieferung erfolgt in unseren Geschäftsräumen oder per Versand. Uns bekannte Kunden beliefern wir auf offene Rechnung. Wir behalten uns jedoch die jederzeitige Umstellung auf Nachnahmelieferung vor. Die Versandlieferungen erfolgen zu Lasten und Gefahr des Bestellers, auf ausdrücklichen Wunsch auch versichert. Wir sind berechtigt, in den Fällen höherer Gewalt und bei verzögerter Lieferung durch unsere Lieferanten ganz oder teilweise vom Ver-trag zurückzutreten oder nach eigenem Ermessen die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Beiderseitige Schadenersatzansprüche sind in dem Falle ausgeschlossen. Jedwede Konventionalstrafen sind ausgeschlossen. Transportschäden müssen sofort der Post, UPS, der Bahn oder dem Spediteur gemeldet und entsprechend dokumentiert werden. Verpackung und Transport berechnen wir zu Selbstkosten. Zum Zwecke der Rechnungsvereinfachung sind wir berechtigt, die Versandspesen verursachungsgerecht zu pauschalieren.
  5. Sollte auf offene Rechnung geliefert werden, sind die Lieferungen sofort zu zahlen. Abweichende Zahlungsziele bzw. die Zahlung per Wechsel bedürfen eines vorherigen Vertrages. Bei Überschreitung des Zahlungstermins berechnen wir Verzugszinsen. Der Zinssatz richtet sich nach dem Sollzinssatz unserer Hausbank zum Zeitpunkt des Verzuges. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen den Kaufpreis zurückzuhalten oder mit nicht anerkannten und rechtskräfti festgestellten Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  6. Rückgaben mängelfreier Sendungen werden von uns nicht zur Gutschrift angenommen, es sei denn mit unserem vorherigen Einverständnis. Wir sind berechtigt, für Rücksendungen und unberechtigte Stornierungen eine Kostenbeteiligung von 5% bis 30% des Warenwertes zu berechnen. Software, Sonderangebote und Gebrauchtgeräte sind in jedem Fall von der Rückgabe ausgeschlossen. Die Rücksendung hat per Einschreiben für uns kostenfrei zu erfolgen. Das Versandrisiko trägt der Rücksender.
  7. Sofort nach Ablieferung müssen erkennbare Mängel schriftlich gerügt werden. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich gerügt und begründet werden. Nach Ablauf von 10 Tagen nach Erhalt der Ware ist die Geltendmachung jedweder Mängel ausgeschlossen. Der bemängelte Gegenstand ist nach unserer Aufforderung sorgfältig in Originalverpackung kostenfrei an uns zur Überprüfung einzusenden. Bei berechtigten und rechtzeitigen Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl eine Nachbesserung, kostenloser Warenumtausch oder eine Warengutschrift gegen Rückgabe der Ware. Wenn diese Möglichkeiten ausscheiden, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Weitergaben der Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  8. Unsere Gewährleistung auf von uns gefertigte und getestete Systeme und Baugruppen beträgt 6 Monate, vom Tag des Kaufes an gerechnet. Sie erstreckt sich sowohl auf die Arbeitsleistung als auch auf den kostenlosen Ersatz defekter Teile. Davon ausgenommen sind branchenüblich Leistungs- und Treiberbausteine in Halbleitertechnologie, Verbrauchsmaterial und Schäden, die auf Fehlbedienung, Eingriffe in Baugruppen oder Geräte zurückzuführen sind sowie durch Überlastung von Ein- und Ausgängen verursacht werden. Die Kostenübernahme für die Fehlersuche durch unsere Kunden ist selbst dann ausgeschlossen, wenn wir den Fehler verschuldet haben. Telefonische Fehlersuchvorschläge durch unsere Kundenberater sind keine Aufforderung zum Eingriff in Geräte und Baugruppen. Bei Sonderangeboten und Sonderaktionen ist jede Art Gewährleistungshaftung ausgeschlossen, ebenfalls bei Leerplatinen und Baugruppen, die von uns als Bausatz an den Kunden ausgeliefert worden sind.
  9. Unsere Lieferungen erfolgen bis zur endgültigen Zahlung sämtlicher Forderungen durch den Käufer aus-schließlich unter Eigentumsvorbehalt. Ein Eigentumserwerb des Käufers an der Vorbehaltsware gemäß §950 BGB im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache ist ausgeschlossen. Eine Verarbeitung durch den Käufer ändert das Eigentumsrecht nicht. Eine Verarbeitung mit einer anderen, uns nicht gehörenden Sache durch den Käufer begründet für uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren. Verkauft der Käufer die Vorbehaltsware, so wird die Forderung des Verkäufers der Ware bereits jetzt für den Fall an uns abgetreten, daß die Kaufsumme nicht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs an uns gezahlt wird. Wird die Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Waren verkauft, so gilt die Forderung in dem Verhältnis an uns abgetreten, das dem zum Zeitpunkt des Verkaufs bestehenden Wertverhältnis unseres Eigentums an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren entspricht. Wir werden unsere Forderungen solange nicht selbst einziehen, solange der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Sind unsere Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bezahlt, geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weitere Willenserklärungen unsererseits auf den Käufer über. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern. Diese Rückforderung gilt jedoch nicht als Rücktritt vom Vertrag.
  10. Der Erfüllungsort ist stets der Ort der Lieferung. Der Gerichtsstand ist für beide Teile Aachen.